Leistungen meiner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht nur für Arbeitnehmer

Leistungen rund um das Arbeitsrecht

Kündigung, Abmahnung, Lohnkürzung – und jetzt? Nicht jeder Gang zum Anwalt bedeutet direkt ein Verfahren vor Gericht.

Meine Leistungen reichen von der Beratung über Verhandlungen bis hin zur Klage. Je nach Fall benötigt es mal alle Varianten und manchmal nur eine.

Für welche Leistung auch immer Sie sich entscheiden: bei Kündigungen bleibt manchmal nur wenige Tage Zeit für eine Reaktion! Kontaktieren Sie mich dann bitte schnellstmöglich.

Eine Kündigung, ein Aufhebungsvertrag und Mobbing schüren persönliche und existenzielle Ängste.

Doch auch für jede andere Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Ihnen als Arbeitnehmer biete ich meine Erfahrung im Bereich Arbeitsrecht an.

Mit den drei Hauptsäulen – Beratung, Verhandlung und Klage – stelle ich das Gleichgewicht und die Sicherheit für Sie wieder her.

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Beratung

Im persönlichen Beratungsgespräch, per Telefon oder Videokonferenz betrachten wir gemeinsam vertrauensvoll Ihre Situation. Hier klären wir, was genau für Sie wichtig ist, welche Ziele Sie haben. Welche Wege dahin führen können, erläutere ich Ihnen. Dazu gehört auch, welche Kosten entstehen. So können Sie entscheiden, ob es bei der Beratung bleiben soll oder sich weiterer anwaltlicher Einsatz für Sie lohnt. 

Da ich seit langer Zeit ausschließlich für Arbeitnehmer arbeite, weiß ich genau, wo der Schuh drückt. Hier werden dringende Fragen zum Start in ein Arbeitsverhältnis und zum laufenden Arbeitsverhältnis -z.B. Urlaubsansprüche, Geldforderungen und Abmahnungen- genauso vertraulich behandelt wie besonders kritische Themen wie Mobbing oder Bossing. 

Brisante Situationen entstehen auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Sie erhalten Antworten auf Fragen bei einer Kündigung, zu Abfindung, Prüfung von Arbeitszeugnissen, Aufhebungsverträgen und vielem mehr. 

Am Ende des Gesprächs sind Sie gut informiert und in der Lage zu entscheiden

  • komme ich alleine weiter, traue ich mir das zu
  • lasse ich die Sache fallen
  • will ich weitergehen und wenn ja, wie.

Die Kosten für die Beratung belaufen sich in der Regel auf € 320,- inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer. Die Prüfungskosten betreffend Aufhebungsverträge sind gestaffelt je nach Umfang der Regelungen und Höhe einer Abfindung. Hierüber informiere ich Sie am Anfang des Gesprächs. Es ist ein Vorschuß i.H. von € 150,- anzuzahlen. Planen Sie bitte etwa 1 ½ Stunden ein und halten alle Unterlagen bereit, die Ihnen zum Arbeitsverhältnis vorliegen, ebenso evtl. Rechtsschutzdaten.

Die umfassende Beratung ist der Grundstein für Klarheit und Ihre Sicherheit. Sie lohnt sich immer.

Verhandlung

Ergibt eine vorangehende Beratung, dass Sie damit allein nicht weiterkommen, ein Gerichtsverfahren aber (noch) nicht angebracht ist, kann eine außergerichtliche Verhandlung Sinn machen.

Inzwischen kenne ich besonders die Arbeitgeber in der Region, die dortigen Ansprechpartner, die von Ihnen eingesetzten Rechtsanwälte. Ich weiß, wie sie in früheren Fällen agiert haben. Nutzen Sie dieses Wissen. Gemeinsam entwickeln wir dann eine Strategie für das inhaltliche Vorgehen: ob ich offen für Sie verhandle oder Sie verhandeln – mit mir als Stütze im Hintergrund. Sie erhalten dann von mir z.B. Argumentationshilfen und Änderungsformulierungen für Aufhebungsverträge oder Zeugnisse.

Auch hier gilt: welche Kosten voraussichtlich auf Sie zukommen, darüber informiere ich Sie, bevor es losgeht. In vielen Fällen rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Dann richtet sich meine Bezahlung nach dem Wert der Meinungsverschiedenheit, der Schwierigkeit und dem Umfang meiner Arbeit sowie weiteren Kriterien.

Wann immer Sie sagen, dass Sie eine Verhandlung versuchen wollen, stehe ich mit meiner über 25-jährigen Erfahrung und mit ganzem Herz für Ihr Recht ein!

Klage

Kommen Sie mit einer außer-gerichtlichen Verhandlung nicht weiter oder ist für eine solche keine Zeit, kann Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Bei z.B. Lohnangelegenheiten und Diskriminierungsfällen, aber besonders bei Kündigungen sind enge Fristen zu wahren.

So bleiben bei Kündigungen manchmal nur 3 bis 7 Tage Zeit für eine Reaktion, die Ihre Rechte sichert, insgesamt maximal 3 Wochen ab Erhalt einer Kündigung. Das ist oft zu kurz, um eine Verhandlung über alle zu regelnden Punkte unter Dach und Fach zu bringen. Hier ist daher der direkte Gang vor das Arbeitsgericht schon fast zwingend.

Bei fehlendem Lohn wird es sowieso dringend, denn Miete und Pkw wollen bezahlt werden. Auch bei Urlaubsfragen bringt der schnelle Gang zum Arbeitsgericht Schwung in die Sache. Kein Hinhalten mehr!

Im Vorfeld einer Klage erläutere ich Ihnen die Rechtslage, welche Taktik und Argumente Erfolg versprechen, welche Risiken es gibt, wie genau der Verlauf des Verfahrens ist sowie die Kosten, die auf Sie zukommen können.

Mein Einsatz für Sie umfasst gleichermaßen den Streitfall selbst sowie damit verbundene Fragen, z.B. Unterstützung beim Bezug von Arbeitslosengeld, unvorhersehbare Entwicklungen, wie eine neue Arbeitsstelle und die Abwicklung und Durchsetzung Ihrer Rechte im und nach Abschluss des Verfahrens.

Ich setze mich entschlossen und mit Nachdruck an allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und beim Bundesarbeitsgericht für Sie ein!

Erfahren Sie mehr über meine Leistungen aus dem Arbeitsrecht!

Sie suchen kompetente Unterstützung in Sachen Arbeitsrecht? Dann nehmen Sie direkt Kontakt zu mir auf! Nutzen Sie mein Kontaktformular und hinterlassen Sie eine Rückrufbitte! Ich werde mich schnellstmöglich bei Ihnen melden.